Beschreibung
Die Gemeinde Schemmerhofen errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemeindegebiet ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt die Gemeinde gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme ist derzeit für das Jahr 2030 vorgesehen. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotenzial und Trassenkonzept, Ziff. 3.4.2) umfasst das Ausbaugebiet voraussichtlich rund 810 Adressen. Die Gemeinde erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Gegenstand sind ausschließlich Adressen der Förderkulisse graue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0). Nicht Gegenstand sind die im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Programms errichteten und bereits zum Betrieb vergebenen Netze sowie das Backbone-/Zuführungsnetz der Gemeinde, mit denen der Ausschreibungsgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2, Ziff. 3.1 bis 3.3). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 23.11.2023; Az. 832.6/10-23 04BW20848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025 (FOBIS-ID 2000384064); Az. 4-8433.6/7 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Auftraggeber
- Gemeinde Schemmerhofen
- Sitz des Auftraggebers
- Baden-Württemberg · Schemmerhofen
- Erfüllungsort
- Baden-Württemberg · Biberach
- Abgabefrist
- —
- Veröffentlicht
- 1. Oktober 2026
- Geschätzter Wert
- 4.700.300 EUR
- Verfahren
- —
- Portal
- oeffentlichevergabe.de · TED · deutsche-evergabe.de
CPV-Codes
Bekanntmachung
Die Original-Bekanntmachung auf dem Portal des Auftraggebers.
Quellehttps://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7421341a-082c-442e-8ae9-bdf89f5c38a6&lotId=LOT-0001Vergabeunterlagen
Die Unterlagen dieser Ausschreibung auf dem Portal des Auftraggebers.
Über den Auftraggeber
Gemeinde Schemmerhofen hat derzeit 1 offene Ausschreibung.
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