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Z2l-FE 02.0500/2026/IRB - "Akustische Bewertung von Lärmschutzwänden mit höhenabhängiger Luftschalldämmung und heterogener Materialstruktur"

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 Abgabefrist: 26. November 2026 in 34 Tagen

Beschreibung

FE 02.0500/2026/IRB „Akustische Bewertung von Lärmschutzwänden mit höhenabhängiger Luftschall-dämmung und heterogener Materialstruktur“ Lärmschutzwänden (LSW) kommt im Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen eine zentrale Be-deutung zu. Die technischen Anforderungen an LSW sind in der ZTV-ING Teil 8.1 geregelt. Die dort festgelegte Leistungsfähigkeit wird faktisch nur im unteren Wandbereich benötigt, da der obere Wandbereich nur in geringem Maße zur Gesamtwirkung einer LSW beiträgt. Ein gezielter Verzicht auf eine hohe Luftschalldämmung im oberen Wandbereich würde Materialverbrauch und Kosten senken und könnte zugleich neue konstruktive und gestalterische Freiheiten eröffnen. Insbeson-dere ist offen, ob die in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 bzw. BUB zugrunde gelegte Modellannahme einer vollständigen Schirmwirkung bei LSW mit reduzierter Luftschalldämmung im oberen Wandbereich weiterhin zutrifft. Offen ist ferner, ob und wie eine höhenabhängige Luft-schalldämmung dort abgebildet werden kann. Ein zweites Problemfeld betrifft LSW mit heterogener Material- oder Komponentenstruktur. Die Bestimmung der Schallreflexionsminderung erfolgt nach DIN EN 1793-5. Bei heterogenen Material- oder Komponentenstrukturen hängt das Ergebnis maßgeblich von der Wahl und Positionierung der Messfläche ab; die Beiträge der einzelnen Komponenten gehen darin unter. Die Aussagen des Ver-fahrens sind demnach für solche Wände nur eingeschränkt belastbar, so dass eine sachgerechte Bewertung derzeit nicht hinreichend sichergestellt ist. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Entwicklung belastbarer Bewertungsgrundlagen für Lärm-schutzwände mit höhenabhängiger Luftschalldämmung und/oder heterogener Materialstruktur. Als Zielprodukt soll eine Methode erarbeitet werden, mit der solche LSW gegebenenfalls in der Schallausbreitungsrechnung nach RLS-19 abgebildet werden können.

Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Sitz des Auftraggebers
Nordrhein-Westfalen · Bergisch Gladbach
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen · Bergisch Gladbach
Abgabefrist
26. November 2026 in 34 Tagen
Veröffentlicht
21. Oktober 2026
Geschätzter Wert
—
Verfahren
—
Portal
oeffentlichevergabe.de · evergabe-online.de

CPV-Codes

73000000

Bekanntmachung

Die Original-Bekanntmachung auf dem Portal des Auftraggebers.

Quellehttps://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5de0e475-48f8-4d5e-b719-1789c5d7fe52&lotId=LOT-0000

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen dieser Ausschreibung auf dem Portal des Auftraggebers.

Über den Auftraggeber

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